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   OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/1997   

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OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/1997 (https://dejure.org/1998,16728)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11.11.1998 - 5 U 48/1997 (https://dejure.org/1998,16728)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11. November 1998 - 5 U 48/1997 (https://dejure.org/1998,16728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenüberstehende Ansprüche aus einem Bauvertrag; Erforderlichkeit einer unmissverständlichen und zweifelsfreien Erklärung hinsichtlich der Ausschlusswirkung des § 16 Nr. 3 Abs. 2 und 3 VOB/B; Voraussetzungen für Ansprüche des Bauherrn aus Bauzeitverlängerungen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorteilsausgleich auch gegenüber einem Behinderungsschaden? (IBR 1999, 204)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ist eine Klage auf Feststellung von Baumängeln zulässig? (IBR 1999, 210)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1999, 788 (Ls.)
  • OLG-Report Bremen 1999, 101
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 286/84

    Schadensermittlung bei Bauverzögerungen auf einer Großbaustelle

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    Die Gegenmeinung ist großzügiger und läßt bei objektiv vorliegenden Behinderungen eine erleichterte Beweisführung nach § 287 ZPO zu, um überhaupt eine Schadensberechnung zu ermöglichen (vgl BGH, NJW 1986, 1684, 1685 [BGH 20.02.1986 - VII ZR 286/84] ) Der Senat neigt zwar der ersten Ansicht zu, kann die Frage aber mit Rücksicht auf die Gründe zu c) und d) offen lassen.
  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    Darüber hinaus muß die Vorteilsanrechnung aus der Sicht des Geschädigten zumutbar sein, dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen und den Schädiger nicht unbillig entlasten (BGH, NJW 1990, 1360 [BGH 16.01.1990 - VI ZR 170/89] ; BGH, NJW 1997, 2378 [BGH 06.06.1997 - V ZR 115/96] ).
  • BGH, 16.01.1990 - VI ZR 170/89

    Anrechnung einer Abfindung auf Verdienstausfallschaden

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    Darüber hinaus muß die Vorteilsanrechnung aus der Sicht des Geschädigten zumutbar sein, dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen und den Schädiger nicht unbillig entlasten (BGH, NJW 1990, 1360 [BGH 16.01.1990 - VI ZR 170/89] ; BGH, NJW 1997, 2378 [BGH 06.06.1997 - V ZR 115/96] ).
  • BGH, 15.04.1983 - V ZR 152/82

    Geltendmachen von Verzugsschaden bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    So ist etwa auch bei einer wegen Bauverzögerung später abgerufenen Darlehensrate der Zinsvorteil zu berücksichtigen, der dem Gläubiger der Darlehensforderung dadurch entstanden ist, daß er die Darlehenszinsen erst später zu entrichten hatte (vgl. BGH, NJW 1983, 2137, 2138 [BGH 15.04.1983 - V ZR 152/82] ).
  • BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67

    Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    Auch in den von der Klägerin zitierten Fundstellen (BGH, NJW 1968, 1234 [BGH 21.03.1968 - VII ZR 84/67] und Kapellmann, BauR 1984, 123 ff.) wird ausdrücklich von einem Schadensersatzanspruch gesprochen und nur der Frage nachgegangen, ob dieser Anspruch nach § 196 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB der kurzen Verjährung unterliegt.
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    Teilurteile sind allerdings dann unzulässig, wenn die Gefahr besteht, daß es zwischen Teil- und späterem Schlußurteil zu widersprüchlichen Entscheidungen kommt (vgl. nur BGH, NJW 1997, 453, 455 [BGH 26.09.1996 - X ZR 48/95] m.w.N.), wobei das auch der Fall sein kann, wenn das Berufungs- oder das Revisionsgericht die Sache anders beurteilen.
  • BGH, 11.10.1990 - VII ZR 110/89

    Verhältnis von Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    und 19.12.1993 sowie vom 21.07.1995 enthalten jedoch nicht die nach dieser Vorschrift erforderliche unmißverständliche und zweifeisfreie Erklärung (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 275, 276 [BGH 11.10.1990 - VII ZR 110/89] ), auf die Schlußrechnung der Klägerin nichts mehr zahlen zu wollen.
  • OLG München, 28.04.1995 - 23 U 6537/94

    Voraussetzungen für die Entlassung eines Komplementärs aus der Haftung nach §§

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    Eine Feststellungsklage wird in Bauprozessen aber auch dann für zulässig gehalten, wenn den Kläger eine Bezifferung der Mängelbeseitigungskosten nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zumutbar ist oder die Bezifferung eines Schadens erst nach Einholung eines kostenträchtigen und möglicherweise mit Zerstörungen der Bausubstanz verbundenen Sachverständigengutachtens erfolgen kann (vgl. OLG Hamm, OLG-Report 1995, 201, 202; OLG Celle, BauR 1984, 647).
  • OLG Frankfurt, 29.10.1986 - 7 U 101/85

    Teilnichtigkeit der Schiedsgerichtsabrede ; Vermittlungsversuch nach

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    Soweit sich das Landgericht auf die abweichende Entscheidung des OLG Frankfurt (BauR 1987, 595, 597) bezieht, hält der Senat den dort entschiedenen Fall mit der vorliegenden Konstellation nicht für vergleichbar.
  • OLG Celle, 18.01.1983 - 16 U 119/82
    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    Eine Feststellungsklage wird in Bauprozessen aber auch dann für zulässig gehalten, wenn den Kläger eine Bezifferung der Mängelbeseitigungskosten nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zumutbar ist oder die Bezifferung eines Schadens erst nach Einholung eines kostenträchtigen und möglicherweise mit Zerstörungen der Bausubstanz verbundenen Sachverständigengutachtens erfolgen kann (vgl. OLG Hamm, OLG-Report 1995, 201, 202; OLG Celle, BauR 1984, 647).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2012 - 23 U 132/11

    Ansprüche des Auftragnehmers nach außerordentlicher Kündigung des Werkvertrages

    Ein für die Zulässigkeit der Feststellungswiderklage notwendiges Feststellungsinteresse des Beklagten folgt daraus, dass er seine Gewährleistungsansprüche noch nicht hinreichend beziffern kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.02.1999, 5 U 157/98, OLGR 1999, 305; OLG Bremen, Urteil vom 11.11.1998, 5 U 48/97, OLGR 1999, 101; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 425/426 mwN in Fn 2/15; Rn 437/438 mwN in Fn 45/46); dabei kann das Feststellungsinteresse auch zukünftige Ansprüche umfassen, wenn diese sich - wie hier - als Folgen eines bestehenden Rechtsverhältnisses ergeben, insbesondere als künftige Folgen eines bereits vorhandenen Baumangels (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 432, mwN in Fn 30/31 sowie Rn 440 mwN in Fn 51-54).
  • LG Köln, 17.12.2015 - 22 O 274/15

    Pflichtangaben zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen; Eindeutige Belehrung

    Dieser Vorrang der Leistungsklage gilt jedoch dann nicht, wenn ein Zahlungsanspruch mit unverhältnismäßigem Aufwand oder nur unter Hinzuziehung von Sachverständigen berechnet werden kann (BGH, Urt. v. 21.1.2000 - V ZR 387/98, NJW 2000, 1256; OLG Bremen, Urt. v. 11.11.1998 - 5 U 48/97, OLGR Bremen 1999, 101).
  • LG Hamburg, 26.01.2015 - 325 O 299/14

    Zulässigkeit der Feststellungsklage, Wirksamkeit des Widerrufs des

    Dieser Vorrang der Leistungsklage gilt jedoch dann nicht, wenn ein Zahlungsanspruch mit unverhältnismäßigem Aufwand oder nur unter Hinzuziehung von Sachverständigen berechnet werden kann (BGH, Urt. v. 21.1.2000 - V ZR 387/98, NJW 2000, 1256; OLG Bremen, Urt. v. 11.11.1998 - 5 U 48/97, OLGR Bremen 1999, 101).
  • LG Hamburg, 30.09.2016 - 328 O 427/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit der Widerrufsbelehrung

    Im Übrigen gilt der Vorrang der Leistungsklage dann nicht, wenn ein Zahlungsanspruch mit unverhältnismäßigem Aufwand oder nur unter Hinzuziehung von Sachverständigen berechnet werden kann (BGH, Urteil vom 21. Januar 2000, V ZR 387/98, Rn. 11, zitiert nach juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 11. November 1998, 5 U 48/97, Rn 100, zitiert nach juris), was auf den vorliegenden Fall zutrifft, da die zutreffende Berechnung der geschuldeten Zinsen und Nutzungsentschädigung für den Kläger als Bankkunden kaum möglich ist (Landgericht Hamburg, Urteil vom 26. Januar 2015, 325 O 299/14, Rn. 16, zitiert nach juris).
  • LG Duisburg, 13.06.2016 - 4 O 272/15
    Dieser Vorrang der Leistungsklage gilt jedoch dann nicht, wenn ein Zahlungsanspruch mit unverhältnismäßigem Aufwand oder nur unter Hinzuziehung von Sachverständigen berechnet werden kann (BGH, Urt. v. 21.1.2000 - V ZR 387/98, NJW 2000, 1256; OLG Bremen, Urt. v. 11.11.1998 - 5 U 48/97, OLGR Bremen 1999, 101).
  • LG Krefeld, 15.10.2015 - 5 O 162/15

    Widerruf eines Darlehensvertrages i.R.d. Widerrufsfrist

    Dieser Vorrang der Leistungsklage gilt jedoch dann nicht, wenn ein Zahlungsanspruch mit unverhältnismäßigem Aufwand oder nur unter Hinzuziehung von Sachverständigen berechnet werden kann (vergleiche OLG Bremen, OLGR 1999, 101).
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